Immer mehr Unternehmen wagen sich inzwischen vor und registrieren sich einen eigenen Twitteraccount. Ähnlich wie Anfang 2000 mit der eigenen Internseite / Domain begibt man sich auf ein völlig neues Terrain inhaltlich wie rechtlich. Zu den rechtlichen Aspekten bzgl. twitternder Unternehmen hat sich Rechtsanwalt Dr. Martin Schirmbacher ein paar Gedanken gemacht und stellt diese inklusiver einer gelungenen Checkliste für twitternde Unternehmen zur Verfügung. (HÄRTING-PAPER: Rechtsvorschriften für Unternehmen in Twitter [PDF])
Checkliste für Twitter:
- Verwenden Sie keine fremden Marken oder Namen im Twitter-Account.
- Holen Sie (Online-)Nutzungsrechte ein, wenn Sie geschützte Backgrounds oder Profilbilder nutzen.
- Binden Sie Web-Impressum ein.
- Bezahlen Sie nicht andere für Werbung auf Twitter, wenn dies nicht kenntlich gemacht wird.
- Versenden Sie keine werbenden Direkt-Nachrichten ohne Einwilligung.
- Twittern Sie nichts, was Ihnen für Ihre Unternehmenswebsite rechtlich zu unsicher wäre.
- Machen Sie Ihren twitternden Mitarbeitern Vorgaben für die Twitter-Nutzung
Was mich noch interessieren würde rein rechtlich, wie es um die Handelbarkeit von Accounts steht und was man dabei beachten müsste, wenn man sich z.B. einen generischen Namen hinzukaufen möchte wie twitter.com/tagesgeld usw. Der Vergleich zu Domains würde vermutlich nicht ganz ausreichen, da man ja auch eine Art Postfach kauft, über das Nachrichten verteilt können.




