Google+ und die damit verbundene Google Author Idee sind ohne Frage spannende Elemente des Onlinemarketings geworden und auch ich habe mir ein ums andere Mal bereits darüber den Kopf zerbrochen. Aktuell bin ich diesbezüglich auf den Artikel „4 Reasons Why You Shouldn’t Remove An Ex-Employee’s Rel=”author” Tag“ im Search Engine Journal gestoßen und Frage mich auch innerhalb unseres Unternehmens immer wieder, wie man mit dem Rel-Author von Google und sowohl derzeitigen Mitarbeitern und Ex-Mitarbeitern umgehen könnte bzw. vielleicht auch muss!
Saubere Trennung und alles ist fein
Man kennt es auch aus anderen zwischenmenschlichen Beziehungen, wenn man sich im Guten trennt und beide sich entsprechend verständigt haben, geht alles glatt. So auch mit dem ehemaligen Unternehmen und dem ehemaligen Mitarbeiter. Alte Artikel auf der Firmenwebseite bleiben verknüpft mit dem rel=Author und beiden Parteien profitieren davon.
Bei allen anderen denkbaren Szenarien sieht es allerdings ein wenig anders aus:
Arbeitnehmer wird gekündigt/muss gehen
Hier gibt es natürlich immer einen Grund für solch einen Anlass und meist ist man als Angestelter nicht darüber erfreut. Da ist es nur menschlich seine entsprechenden Verbindungen zum Arbeitgeber zu kappen und somit auch die Webseite des alten Arbeitgebers zu entfernen bei Google+ unter „Ich mache mit bei“. (Vorrausgesetzt natürlich er hat im Bereich Inhaltspflege, -erstellung usw. gearbeitet.)
Mitarbeiter geht von selbst/will gehen
Auf der anderen Seite kann natürlich ein Mitarbeiter von sich aus entscheiden, das er das Unternehmen verlässt, weil er z.B. wo anders Karriere machen möchte, sich selbständig macht, auswandert oder sonstige Gründe hat. Auch hier wäre eine Trennung der rel-Author Attributs denkbar, sowohl durch das Unternehmen, was eventuell nicht über den Weggang erfreut ist oder aber durch den Mitarbeiter, der wegen seiner neuen Anstellung die Webseite entfernt, da es sich beispielsweise beim neuen Arbeitgeber um einen Konkurrenten handelt.
Rechtlich schwere Kost
In all den genannten Szenarien ist und bleibt der Ex-Mitarbeiter natürlich der Urheber der Inhalte. Die Frage ist natürlich nun, wie man das mit dem Google-Rel-Author in Einklang bringt. Den Autor stehen lassen und mit einem weiteren Google Plus Profil (anderer Mitarbeiter oder Dummyprofil) verknüpfen wäre vermutlich die pragmatischste Lösung, ob das allerdings bei Google oder auch rechtlich auf Wohlwollen stößt, bin ich mir nicht sicher.
Mein erster Lösungsansatz wäre das Attribut rel-Publisher zu verwenden. Entweder grundsätzlich anstatt des Mitarbeiters bzw. spätestens wenn er das Unternehmen verlässt. Hierbei ist allerdings problematisch, dass Google es zwar schon unterstützt, aber bisher kaum bis gar nicht in der Suchergebnissen anzeigt, sondern eben lieber Einzelpersonen und keine (nur wenige) Unternehmen.
Alternativ bzw. parallel sollte man als Unternehmen mit entsprechend verknüpften Inhalten im Web möglichst in den Arbeitsverträgen bereits ein paar Grundregeln schaffen, was Social-Media-Profile und Verknüpfungen angeht und wer später wem welche Recht einräumt. Denn aus meiner Sicht ist der Google Author Rank keine Ranking-Einbahnstraße und es profitieren beide Seiten, wenn man die Zusammenarbeit fortführen kann.
Der Idealfall wäre somit: Das Onlinemagazin rankt weiterhin vorn wegen der Reputation des Autors und der Autor hat nach wie vor eine hohe Reichweite auf Grund der Rankingstärke (Trust, the force oder andere Umschreibungen) der Domain.
Beispiele in anderen Branchen wäre z.B. für mich, wenn Messi den FC Barcelona verlässt, dann werden sie im Jahr darauf sicher auch kein Trikot mehr mit seinem Namen bedrucken (dürfen). Oder, wenn „Penny“ alias Kaley Christine Cuoco von Big Bang Theory aus der Serie austeigen würde, bleibt ihr Rolle ja in den alten Staffeln bestehen, wird nicht rausgelöscht und in neuen nicht mehr beworben.
Fazit: Als Unternehmer in digitalen Bereichen, Blogger, Gastblogger, Journalist, Content Marketing Guru usw. sollte man sich auf jeden Fall mit dem Thema auseinandersetzen und möglichst frühzeitig darüber reden, was Nutzungsrechte der Text/Inhalte, aber auch Social Media Kanäle angeht, um später keine ernsthaften Probleme zu bekommen, sei es rechtlich oder auch hinsichtlich Google und deren stärker werdenen Autoren bezogenen Rankings.
Spannend dazu ist natürlich auch die Frage, wem gehören eigentlich die Social-Media-Kontakte bei Twitter, Google+ und Co die man als Angestellter aufgebaut hat? Wie sieht es mit verknüpften Autoren in Foren aus?
Naja, so wie ich rel=“author“ verstanden habe, sollte es immer der selbe bleiben. Wurde der Artikel von dem und dem verfasst, dann ändert sich das auch nicht nachdem er gekündigt wird oder freiwillig geht. Keiner verliert. Denn wie in deinem Beispiel profitiert das Unternehmen vom Trust des Autoren und der Autor vom Trust der Seite. Alles andere macht für mich keinen Sinn…
Naja, ich glaube gerade wenn man sich nicht im Guten getrennt hat oder der Arbeitnehmer zum Konkurrenten geht, will man das sicherlich nicht mehr so haben mit der Verknüpfung.
Sehr guter Ansatz, darüber habe ich noch garnicht nachgedacht. Um ehrlich zu sein, weiß ich momentan auch nicht,w ie ich damit umgehen würde, wenn ich vom Unternehmen gehen würde, … Da muss wohl noch ein wenig Gehinschmalz genutzt werden.
Urheberrechtlich gesehen sind sicher die bis zur Trennung geschriebenen Texte des Mitarbeiters weiterhin geschützt, hinsichtlich des Author Ranks ist das völlig unklar, denn die Gesetzgebung kennt das Merkmal nicht, und soweit ich weiß, schützt auch Google Autoren in dieser Hinsicht nicht. Insofern wird es möglicherweise irgendwann richtungsweisende juristische Entscheidungen geben und einige Jahre später eine Integration des Begriffs in die VG Wort-Bürokratie. Wenn es den Author Rank – hoffentlich – dann noch gibt.
Ich bin der Meinung, dass der Mitarbeiter entscheiden kann, ob er weiterhin mit den Artikeln angezeigt werden will oder nicht. Er ist der Urheber und nicht die Firma.
Vielleicht wurde er zu dem Zeitpunkt von der Firma bezahlt, aber trotzdem sollte es das Recht von jedem Arbeitnehmer sein, dass er entscheiden kann, dass sein Bild nicht mehr angezeigt wird.
Andererseits wäre es auch eine Möglichkeit, dass in allen Artikeln in der Signatur erwähnt werden muss, dass Mitarbeiter X von Januar 2008 bis Dezember 2011 im Unternehmen gearbeitet hat.
Somit ist unverständlich gezeigt, dass derjenige nicht mehr im Unternehmen ist, der Artikel verliert nicht an Suchmaschinenrelevanz und der Ex-Mitarbeiter hat trotzdem noch die fachliche Reputation.
wenn man natürlich im Ärger geht, könnte der Mitarbeiter drauf bestehen, aber wenn man das vorher im Arbeitsvertrag vertraglich absichert, kann man natürlich viele Probleme umgehen…
Wenn der Artikel in der Arbeitszeit erstellt wurde, dann ist dies das Eigentum der Firma, welche den Mitarbeiter beschäftigt. Der Mitarbeiter wird ja für seine Arbeit entlohnt. Alles andere wäre ja nicht möglich, aber als Arbeitgeber kann man den Autor des Artikel ändern, man sollte aber gleich von Anfang an mit einem Profil von der Firma arbeiten, welches nicht dem Mitarbeiter gehört.
Der Author-Tag gibt den Urheber an, nicht den „Verlag“. Daher stellt sich hier eigentlich gar keine Frage: Der Name muss erhalten bleiben oder der Tag wird gelöscht.
Ein anderer Name ist in meinen Augen nicht möglich, weil sich dann ein Dritter die Inhalte des Autors im Sinne einer Autorenschaft mit allen rechtlichen Konsequenzen zu eigen machen würde. Auch wenn es meines Wissens kein Urteil gibt, wäre das vom Urheber anfechtbar. Das gilt auch, wenn es sich um einen (ehemaligen) Angestellten handelt. Zwar sind über einen Arbeitsvertrag alle Nutzungsrechte von dienstlichen Publikationen an den Arbeitgeber abgetreten (sollte normal so im Arbeitsvertrag stehen, ergibt sich aber auch aus dessen Logik), aber das gilt nicht für die Urheberschaft.
Die Lösung mit dem Publisher-Tag ist entsprechend eine gute Wahl. Alternativ kann ggf. auch eine Ghostwriter-Tätigkeit vereinbart werden. Das sollte aber rechtlich abgesichert und schriftlich fixiert werden.
@Mario Jung: 100% Agree. Grundsätzlich sollte man das Auhtor-Tag stehen lassen, da dieser Mitarbeiter, auch wenn er nicht mehr im Unternehmen ist, für den Artikel verantwortlich war. Jedoch sollte man auch nachfrage des Mitarbeiters den Link löschen.
Dennoch denke ich das niemand seinen Link löschen lassen wird, da man somit auch wichtige Reputation verschenkt.
Grüße